An dieser Stelle soll eine kurze Übersicht über die Kosten gegeben werden, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen:

 

Ertsberatung:

 

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt bei Verbrauchern maximal

 

190,00 € (zzgl. MwSt.).

 

Je nach Einkommenssituation und Schwierigkeit des Falles berechnen wir für Verbraucher eine Erstberatungsgebühr zwischen

 

100,00 und 190,00 € (zzgl. MwSt.).

 

Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes an Ihrem Wohnort einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie die Möglichkeit einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Beratung und außergerichtlichen Vertretung zu beauftragen. Die Kosten für eine Erstberatung übernimmt dann die Staatskasse gegen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10,00 €.

 

Weiterführende Hinweis zum Beratungshilfeschein finden Sie unter diesem Link

 

http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/Beratungshilfe/index.php

 

Außergerichtliche Vertretung:

 

Die außergerichtliche Vertretung wird nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Soll der Rechtsanwalt z.B. eine offene Forderung in Höhe von 10.000,00 € beim Gegner einfordern, so entsteht für diese Tätigkeit folgende Gebühr:

 

Geschäftsgebühr:   631,80 €

Pauschale          :     20,00 €

MwSt.               :    123,84 €

Gesamt             :  775,64 €

 

Einen Anwaltskostenrechner finden Sie unter diesem Link

 

http://www.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/anwalt/index.html

 

Gerichtliche Vertretung:

 

Die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz vergütet. Auch hier ist der Streitwert maßgeblich.

 

Nach unserem obigem Beispielsfall würden in einem Prozess folgende Kosten für das Gerichtsverfahren und den eigenen Anwalt anfallen:

 

Verfahrensgebühr   :      631,80 €

Terminsgebühr       :      583,20 €

Auslagenpauschale  :       20,00 €

MwSt.                    :      234,65 €

Gerichtskosten       :      588,00 €

Gesamt                  : 2.057,65 €

 

Bei einem Obsiegen im Prozess sind diese Kosten vom Gegner zu erstatten. Falls eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, werden die Kosten im Versicherungsfalle von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Wir nehmen im Falle eines Mandates gerne Verbindung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf, um die Regulierung der Kosten in die Wege zu leiten.